Homophobe Attacke: Höchststrafe für tödlichen Messerangriff in Dresden

Im Zuge des islamistischen Messerangriffs auf ein schwules Paar in Dresden verhängte das sächsische Oberlandesgericht die Höchststrafe gegen den Angeklagten. Das Gericht verurteilte Abdullah A. unter anderem zu Mord und versuchten Mord am Freitag zu lebenslanger Haft. Dies bedeutet, dass eine verurteilte Person frühestens nach 15 Jahren für eine Probezeit freigelassen werden kann.

Darüber hinaus hat das Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt und eine spätere Entscheidung über die Anwendung der Untersuchungshaft vorbehalten. Dies bedeutet, dass rechtzeitig geprüft werden muss, ob die verurteilte Person immer noch eine Bedrohung für die öffentliche Meinung darstellt und trotz der Tatsache, dass sie ihre Strafe bereits verbüßt ​​hat, hinter Gittern bleiben muss.

Das Oberlandesgericht verurteilte A. auch wegen gefährlicher Körperverletzung. Bei der Urteilsverkündung haben die Richter die Postulate der Bundesanwaltschaft eingehalten. Die Verteidigung forderte keine bestimmte Strafe, sondern forderte die Anwendung des Jugendstrafrechts auf den 21-jährigen Angeklagten.