Im Zuge des islamistischen Messerangriffs auf ein schwules Paar in Dresden verhängte das sächsische Oberlandesgericht die Höchststrafe gegen den Angeklagten. Das Gericht verurteilte Abdullah A. unter anderem zu Mord und versuchten Mord am Freitag zu lebenslanger Haft. Dies bedeutet, dass eine verurteilte Person frühestens nach 15 Jahren für eine Probezeit…
