Während des Prozesses in Dresden wegen des tödlichen Angriffs auf ein schwules Paar, forderte die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung. Staatsanwalt Marcel Croissant plädierte im Prozess am Oberlandesgericht (OLG) Dresden dafür, die besondere Schwere der Schuld festzustellen und den Vorbehalt einer…
