Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil eines tödlichen Messerangriffs auf ein schwules Paar aus Nordrhein-Westfalen in Dresden. Wie das Oberlandesgericht Dresden (OLG) mitteilte, hat die Verteidigung fristgerecht Revision eingelegt.
Im Prozess gegen seinen Mandanten beantragte der Verteidiger die Anwendung des Jugendstrafrechts, da er zum Tatzeitpunkt erst 20 Jahre alt war – er also noch im Gesetz aufwächst. Das Urteil soll auf Rechtsfehler überprüft werden.
Der 21-jährige Syrer stellt eine islamistische Bedrohung dar. Er wurde am 21. Mai wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Staatsschutzsenat stellte auch die besonderes Schwere des Verbrechens fest, wodurch die Möglichkeit einer vorzeitigen Freilassung nach 15 Jahren ausgeschlossen wurde. Außerdem hat der Richter auch die Sicherungsverwahrung angeordnet; sie kann also auch nachträglich angeordnet werden.
Abdullah A. soll laut Gerichtsurteil am 4. Oktober 2020 aus radikal-islamistischer Überzeugung als Vertreter einer von ihm abgelehnten freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft diese Menschen von hinten in der Altstadt erstochen haben. Er sagte, er habe diese beiden Personen ausgewählt, weil er sie als gleichgeschlechtliche Paare identifiziert habe. A. Sagen Sie einem Experten, dass Homosexualität für ihn im Grunde ein „Feind Gottes“ ist. Bei dem Angriff kam ein 55-jähriger Mann ums Leben, sein Lebensgefährte überlebte nur knapp. A. Schweigen Sie während des Prozesses. Nach der Urteilsverkündung folgte der Senat den Vorgaben der Bundesanwaltschaft.