Regenbogenfamilien: Änderungen der Elternrechte verzögern sich

Letztes Wochenende war Muttertag und man muss auch an diese Mütter denken: Queere Mütter. In Deutschland gibt es seit fast 20 Jahren eingetragene Partnerschaften. 2017 wurde „Ehe für alle“ beschlossen, doch Regenbogenfamilien haben nicht die gleichen Rechte wie andere Familien.

Für schwule Paare mit zwei Müttern gilt nur eine als Elternteil. Die zweite Frau muss das leibliche Kind ihres Partners als Stiefsohn adoptieren und den Behörden nachweisen, dass sie dafür geeignet ist. Der Prozess dafür dauert Monate. Als ob das nicht genug wäre, wird das Ganze durch die Reform der Adoption eines Stiefsohns mit längeren Wartezeiten und obligatorischer Beratung erschwert.

Das Elternrecht muss reformiert werden. Damit nach der Geburt eines Kindes beide Mütter gemeinsam auf der Geburtsurkunde erscheinen können und Regenbogenfamilien in ihrer Vielfalt gesetzlich anerkannt und geschützt sind.

Die Regierung hat seit langem gleichgeschlechtliche Eltern versprochen. Der Bundesjustizministerin Lambrecht hat vor sechs Monaten eine weitere Gesetzesvorlage angekündigt.