Während des Prozesses in Dresden wegen des tödlichen Angriffs auf ein schwules Paar, forderte die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung. Staatsanwalt Marcel Croissant plädierte im Prozess am Oberlandesgericht (OLG) Dresden dafür, die besondere Schwere der Schuld festzustellen und den Vorbehalt einer Sicherungsverwahrung anzuordnen.
Zweifellos stellt sich heraus, dass der Syrer „Abdullah A.“ aufgrund des „radikalen Islam“ und seiner homophoben Haltung am 4. Oktober 2020 eine Person, die er als schwul identifizierte, von hinten erstochen und getötet hat. Einer von ihnen starb und der andere wurde schwer verletzt. Die beiden Männer aus Nordrhein-Westfalen, die als Touristen in Dresden unterwegs waren wehrlos und schutzlos gewesen, die Tat ist heimtückisch und kaltblütig, die Beweggründe verachtenswert.
In rund zwei Wochen sind die Plädoyers von Verteidigung und Nebenklage geplant. Am 21. Mai könnte das Urteil fallen.