Wenn sich ihre Namen bei der Heirat unterscheiden, haben Transgender-Personen kein Recht, ihren neuen Namen auf die Heiratsurkunde zu schreiben. Das hat der Oberste Zivilrichter des Bundesgerichtshofs Karlsruhe (BGH) entschieden. „Der Anspruch, die früheren Vornamen bzw. das frühere Geschlecht nicht offenbaren zu müssen, besteht […] nicht schrankenlos“, heißt es in…