Der Sächsische Landtag debattierte über einen Antrag der Linke-Fraktion zum Thema: „Beendigung der Diskriminierung von Transgender und Homosexuellen unter Blutspendern: Jede Blutspende kann Leben retten!“. Nach der Empfehlung der SPD wurde über den Vorschlag noch nicht wie ursprünglich geplant abgestimmt. Stattdessen wurde er an den Sozialausschuss verwiesen. Der Landtag plant auch eine Expertenanhörung zu diesem Thema.
In der Gesetzesvorlage beschwerte sich die Linke-Fraktion darüber, dass es Homosexuellen und Bisexuellen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung tatsächlich verboten ist, Blut zu spenden – mit der Ausnahme, dass sie ein Jahr lang alleine leben. Es gibt auch Einschränkungen für Transgender. Dies bedeutet, dass in Sachsen immer mehr Menschen Blut spenden. „Laut dem DRK-Blutspendedienst Nord-Ost benötigt allein Sachsen an jedem Werktag rund 650 Blutspenden, um die Patient*innen-Versorgung lückenlos zu gewährleisten“, heißt es. Und weiter: Aufgrund der immer knapper werdenden Blutreserven erscheint es fahrlässig, einen nicht unbedeutenden Anteil der Bevölkerung von der Blutspende de facto auszuschließen“.
Anstatt Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität auszuschließen, erfüllt Die Linke die Anforderungen der Lesben- und Schwulenvereinigung (LSVD) und der Deutschen AIDS-Hilfe (DAH): „Die Abfrage des individuellen Risikoverhaltens kann und sollte, ebenso wie bei heterosexuellen Blutspender*innen, als der Maßstab für etwaige Rückstellungen gelten.“