Im vergangenen Februar brachte Gesa Teichert Akkermann ihre Tochter Paula zur Welt. Ihre Ehefrau Verena Akkermann wird allerdings nicht in die Geburtsurkunde eingetragen. Jetzt muss das Oberlandesgericht (OLG) in Celle über die Eintragung entscheiden.
Das Amtsgericht Hannover und Hildesheim lehnte den Antrag der Mutter auf Änderung der Geburtsurkunde von Paula und die Anerkennung von Verena Ackermann als zweitem Elternteil ab. Das Urteil wird jetzt vom Oberlandesgericht (OLG) in Celle gefällt. Wenn das OLG den Antrag ebenfalls ablehnt, hat das Ehepaar nur noch eine Verfassungsbeschwerde.
Es ist dringend erforderlich, das Kinderbetreuungsgesetz zu reformieren, um diese Art der Diskriminierung im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung zu beseitigen. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums ist diese Neugestaltung bereits im Gange.