Heute hat der Bundesrat den Entwurf zur Rehabilitierung queerer Soldat*innen durch gewunken. Jetzt kann der Bundestag den „Entwurf eines Gesetzes zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten“ (SoldRehaHomG) debattieren, dann hat die Länderkammer wieder das Wort.
Worum geht es eigentlich: Der Gesetzentwurf sieht den Widerruf von Urteilen von Militärgerichten wegen freiwilliger homosexueller Handlungen vor. Für jedes aufgehobene Urteil sind 3.000 Euro Entschädigung zu zahlen. Diese Summe wird auch an Soldaten gezahlt, die wegen ihrer „sexuellen Identität“ bis 2000 entlassen, nicht befördert oder nicht mehr mit Verantwortung betraut wurden. Dies gilt sowohl für Soldaten der Bundeswehr als auch für Angehörige der ehemaligen DDR-Volksarmee, die diskriminiert wurden. Der Begriff „sexuelle Identität“ umfasst nicht nur „homosexuelle Männer und Frauen“, sondern auch „bisexuelle, transgender oder heterogene Personen“, wie im Kommentar zum Gesetz erläutert.
Die Grünen fordern allerdings Nachbesserungen: Der Zeitraum Diskriminierung soll auf zehn Jahre verlängert werden. Auch „eine Anpassung der pauschalen Entschädigungssumme nach oben sowie eine Härtefallregelung“ gefordert. Und: Es soll die „Möglichkeit einer nachträglichen Beförderung mit daraus resultierenden erhöhten Renten- und Pensionsansprüchen“ geschaffen werden.